Neue CoronaVO: Weitere Lockerungen bei stabiler Inzidenz unter 35
Die Landesregierung Baden-Württemberg hat die Corona-Verordnung zum 28. Juni 2021 komplett überarbeitet. Lockerungen oder Verschärfungen sind nun in vier Inzidenzstufen eingeteilt. Diese tragen einerseits dem sich entspannenden Infektionsgeschehen Rechnung, ziehen aber auch klare Grenzen für den Fall, dass die Infektionszahlen wieder steigen.
Die wichtigste Neuerung für den Fußball ist die Möglichkeit, Kabinen und Duschen bereits bei einer Inzidenz unter 35 wieder ohne Tests zu nutzen. Bei einer stabilen 7-Tage-Inzidenz unter 35 ist im jeweiligen Stadt- oder Landkreis also wieder ein vollständiger Fußballbetrieb, wie wir ihn kennen, möglich. Des Weiteren sieht die neue Corona-Verordnung eine höhere Zuschauerzahl vor: In Stufe 2 (Inzidenz unter 35) sind bis zu 750 Personen erlaubt, in Stufe 1 (Inzidenz unter 10) sogar maximal 1.500. Mit Inkrafttreten der neuen Corona-Verordnung Sport entfällt zudem das explizite Verbot, alkoholische Getränke im Rahmen von Sportveranstaltungen auszuschenken und zu konsumieren.
Die Bedeutung der vier Stufen für den Amateursport
Die Bedeutung der vier Stufen für den Amateursport
In welcher Stufe sich ein Stadt- oder Landkreis befindet, hängt weiterhin von der vom Landesgesundheitsamt ausgewiesenen 7-Tage-Inzidenz ab. Informationen über den Status in Ihrem Stadt- oder Landkreis erfahren Sie über deren Webseiten oder aber direkt über unsere Ampelgrafik, die den Status in allen württembergischen Stadt- und Landkreisen zeigt. Um von einer in eine andere
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