Bericht vom 12.05.2020 unter WFV unter www.wuerttfv.de
Die drei Fußball-Landesverbände in Baden-Württemberg – der Badische Fußballverband, der Südbadische Fußballverband und der Württembergische Fußballverband – sprechen sich nach eingehenden Beratungen in den Verbandsgremien einhellig für die Beendigung der Saison 2019/20 zum 30. Juni 2020 aus, so wie es die jeweiligen Spielordnungen vorsehen. Die Beschlüsse erfolgten, nachdem die Bund-Länder-Konferenzen vom 30. April und 6. Mai 2020 keine Rechtslage für eine Rückkehr in den regulären Spielbetrieb in absehbarer Zeit erkennen lassen.
Landesregierung: Mannschaftssport derzeit „nicht abschätzbar“
Landesregierung: Mannschaftssport derzeit „nicht abschätzbar“
Die Verordnung der Landesregierung Baden-Württemberg über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (Corona-Verordnung – CoronaVO) in der Fassung vom 9. Mai 2020 sieht weiterhin umfassende Beschränkungen vor, die eine Austragung von Fußballspielen unmöglich machen. Nach dem Stufenplan für Baden-Württemberg zur Lockerung der CoronaVO konnten zwar Freiluft-Sportanlagen für Sportaktivitäten ohne Körperkontakt am 11. Mai 2020 wieder in Betrieb genommen werden, so dass ein Training unter Beachtung strenger Vorgaben in Kleingruppen und ohne Körperkontakt stattfinden kann. Indes ist nach diesem Stufenplan aber weiterhin „nicht abschätzbar“, wann Mannschaftssport – also u.a. Fußballspiele im eigentlichen Sinne – wieder erlaubt sein wird. Die Gremien aller drei Fußball-Landesverbände sehen vor diesem Hintergrund keine Möglichkeiten mehr, die Meisterschaftsrunden regulär zu beenden.
Wertung nach Quotienten-Regelung: Direkte Aufsteiger, keine Absteiger
Wertung nach Quotienten-Regelung: Direkte Aufsteiger, keine Absteiger
Bisher wurden in den Meisterschaftsrunden überwiegend etwas mehr als die Hälfte der Spiele ausgetragen. Nachdem die Meisterschaftsrunden nicht zu Ende gespielt werden können, sollen die direkten Aufsteiger dadurch festgestellt werden, dass der Quotient aus erzielten Gewinnpunkten und ausgetragenen Spielen ermittelt wird. Berücksichtigt werden sollen auch Spiele, über deren Wertung bis 30. Juni 2020 sportgerichtlich rechtskräftig entschieden ist. Meister und direkter Aufsteiger ist die Mannschaft mit dem höchsten Quotienten. Bei Quotientengleichheit kommen die Kriterien Tordifferenz und Anzahl erzielter Tore – in dieser Reihenfolge – zur Anwendung, wobei auch hier der Quotient zu den ausgetragenen Spielen ermittelt wird.
Auf diese Weise ist gewährleistet, dass ein Aufsteiger anhand sportlicher Kriterien ermittelt werden kann, und zwar so rechtzeitig, dass diesem in jedem Fall die Teilnahme am Spielbetrieb der übergeordneten Liga im Spieljahr 2020/21 möglich ist. Alternativ wäre auch denkbar, den Aufsteiger anhand der Vorrundentabelle zu ermitteln. Dafür spricht, dass dann grundsätzlich einmal jeder gegen jeden gespielt hätte. Die Quotienten-Regelung hat hingegen den Vorteil, dass jedes ausgetragene Spiel angemessen berücksichtigt wird und dies der Absolvierung sämtlicher Meisterschaftsspiele näher kommt. Zu berücksichtigen ist außerdem, dass ganz vereinzelt noch nicht einmal alle Spiele der Vorrunde ausgetragen sind.
Es ist zudem sachgerecht, so nur direkte Aufsteiger zu ermitteln, nicht aber Platzierungen, die zur Teilnahme an Relegations- oder Aufstiegsspielen berechtigten. Während die wfv-Spielordnung vorsieht, dass alle Meister von der Landesliga bis zu den Kreisligen C aufsteigen, bedeutet eine Platzierung, die zur Teilnahme an Relegations- oder Aufstiegsspielen berechtigt, nur eine Aufstiegschance. Ob aus dieser Aufstiegschance ein Aufstiegsrecht erwächst, kann aber aus rechtlichen Gründen sportlich nicht ermittelt werden. Zudem ist auch nicht ersichtlich, wie anhand anderer sportlicher Kriterien einem von mehreren Vereinen daraus resultierend ein Aufstiegsrecht zugesprochen werden könnte.
Absteiger sollen nicht ermittelt werden, dies vor dem Hintergrund, dass ein Abstieg nicht nur sportlich, sondern auch wirtschaftlich in der Regel schwerer wiegt als ein Nichtaufstieg und daher nicht auf Grundlage einer Quotienten-Regelung erfolgen soll. Dies hat zur Folge, dass im darauffolgenden Spieljahr aufgrund der Aufstockung ein verschärfter Abstieg erfolgen muss, was aber vertretbar erscheint.
Gelten soll dies in allen Spielklassen der Herren und der Frauen von den Verbandsligen bis zu den Kreisligen. Bei der Jugend soll ebenfalls in allen Spielklassen die Saison zum 30.06.2020 beendet werden und die Wertung überbezirklich entsprechend erfolgen. Auf Bezirksebene müssen ggf. aufgrund des Spielsystems mit Quali-Staffeln und mit Blick auf die ohnehin vorgesehene Änderung des Spielsystems hin zum „1-3-9“ noch in enger Abstimmung mit den Bezirken andere Lösungen gefunden werden.
Der wfv wird sich nach den Beschlüssen des Präsidiums außerdem dafür einsetzen, dass auch die Gesellschafterversammlungen der Oberliga Baden-Württemberg (Herren, Frauen, Jugend) und der Regionalliga Südwest in diesem Sinne entscheiden.
Offen gelassen werden soll weiterhin die Möglichkeit, die verbleibenden Spiele im DB Regio-wfv-Pokal 2019/20 auch noch nach dem 30. Juni 2020 auszutragen. Hier können individuelle Lösungen mit den wenigen im Pokal verbliebenen Vereine gesucht werden. Dies gilt auch für die Verbandspokal-Wettbewerbe der Jugend und der Frauen sowie die Bezirkspokal-Wettbewerbe.
Saisonbeendigung aus Sicht der Verbände interessengerechteste Lösung
Saisonbeendigung aus Sicht der Verbände interessengerechteste Lösung
Geprüft haben die Verbandsgremien auch, ob alternativ die Spielzeit 2019/20 nach einer längeren Pause zu einem späteren Zeitpunkt, frühestens ab 1. September 2020, fortgesetzt werden soll. Dafür spricht, dass Meister, Aufsteiger sowie Absteiger im Rahmen einer vollständigen Spielrunde ermittelt werden. Dagegen spricht aber insbesondere, dass damit
das Risiko besteht, Aufsteiger erst zu einem Zeitpunkt ermitteln zu können, zu dem übergeordnete Spielklassen bereits den Spielbetrieb des Spieljahres 2020/21 wieder begonnen haben;
eine Fortsetzung erst mit einer erheblichen Unterbrechung von mehreren Monaten erfolgt;
derzeit eine Transferperiode vom 1. Juli bis 31. August 2020 vorgesehen ist und erhebliche rechtliche Bedenken bestehen, ob diese geschlossen werden kann, so dass gravierende Veränderungen der Mannschaftskader zu erwarten sind, zumal
Verträge mit Spielern, die bis 30. Juni 2020 befristet sind, zwar ggf. auf Grundlage von § 313 BGB oder einer (ergänzenden) Vertragsauslegung über einige Wochen hinweg verlängert werden können, jedoch sehr fraglich ist, ob dies auch darüber hinaus gilt
und somit zu befürchten ist, dass das Spieljahr dann zwar zu Ende gespielt würde, dies aber unter deutlich geänderten Wettbewerbsbedingungen, aus denen einzelne Vereine erhebliche Vorteile ziehen können.
eine Fortsetzung erst mit einer erheblichen Unterbrechung von mehreren Monaten erfolgt;
derzeit eine Transferperiode vom 1. Juli bis 31. August 2020 vorgesehen ist und erhebliche rechtliche Bedenken bestehen, ob diese geschlossen werden kann, so dass gravierende Veränderungen der Mannschaftskader zu erwarten sind, zumal
Verträge mit Spielern, die bis 30. Juni 2020 befristet sind, zwar ggf. auf Grundlage von § 313 BGB oder einer (ergänzenden) Vertragsauslegung über einige Wochen hinweg verlängert werden können, jedoch sehr fraglich ist, ob dies auch darüber hinaus gilt
und somit zu befürchten ist, dass das Spieljahr dann zwar zu Ende gespielt würde, dies aber unter deutlich geänderten Wettbewerbsbedingungen, aus denen einzelne Vereine erhebliche Vorteile ziehen können.
Eine Fortsetzung des Spieljahres 2019/20 in dieser Form erscheint daher allenfalls dann als sachgerechte Lösung, wenn feststeht, dass bis 31. August 2020 keine Spiele mit Zuschauern stattfinden können, dies ab 1. September 2020 dann wieder möglich ist und die dann zu einem deutlich späteren Zeitpunkt ermittelten Aufsteiger ihr Aufstiegsrecht noch wahrnehmen können. Das erscheint im Moment nicht wahrscheinlich. Nach Abwägung aller relevanten Aspekte ist dieses Modell aus Sicht der Verbandsgremien daher weniger interessengerecht. Nichts desto trotz soll es nicht von vornherein ausgeschlossen werden.
Gemeinsamer Weg in Baden-Württemberg
Gemeinsamer Weg in Baden-Württemberg
Bei allen Überlegungen hat eine zentrale Rolle gespielt, eine landesweit einheitliche Regelung zu finden, was nach den Beratungen der letzten Wochen aus Sicht von wfv-Präsident Matthias Schöck gelingen kann:
„Wir haben uns bewusst die Zeit für eine gründliche Prüfung der komplexen Sachverhalte genommen, die Entscheidungen der Politik abgewartet und uns insbesondere intensiv um einen gemeinsamen Weg in Baden-Württemberg bemüht. Diese Sorgfalt sind wir unseren Vereinen schuldig. Mit dem Ergebnis bin ich unter den gegebenen Umständen nun sehr zufrieden. Ich möchte an dieser Stelle ausdrücklich auch die gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen den drei baden-württembergischen Landesverbänden betonen, insbesondere auch, was die gemeinsamen Spielklassen angeht.“
Das letzte Wort haben die Delegierten am 20. Juni
Nach den Beschlüssen des Präsidiums wird sich der Beirat am 15. Mai 2020 mit dem Sachverhalt befassen und der Verbandsvorstand bis 20. Mai 2020 darüber entscheiden, ob dem Antrag des Präsidiums gefolgt und entsprechende vorläufige Ordnungsänderung beschlossen werden. Dies allerdings erst nach Anhörung der Mitgliedsvereine, die mit Schreiben vom heutigen Tag umfassend informiert wurden und nun Gelegenheit haben, sich zu äußern.
Die finale Entscheidung fällt dann am 20. Juni. Dann stimmen die Delegierten auf jeweils einem außerordentlichen Verbandstag in Baden, Südbaden und Württemberg über die Beschlussfassung des jeweiligen Verbands ab. In welcher Form die außerordentlichen Verbandstage in Zeiten von Corona stattfinden werden, ist noch offen. Im Rahmen der Beschlussfassung soll auch die Möglichkeit bestehen, alternativ für eine Saisonfortsetzung ab dem 1. September 2020 zu stimmen. Dass damit noch ein wenig Geduld bei allen Beteiligten erforderlich ist, weiß auch wfv-Präsident Matthias Schöck:
„Mir ist bewusst, dass sich viele Vereine eine frühere verbindliche Entscheidung wünschen. Aber es ist uns wichtiger, dass auch die Delegierten eines Außerordentlichen Verbandstages durch ihr Votum unsere Haltung bestätigen. Und weil insoweit zum einen Fristen zu beachten sind, zum anderen auch hier innerhalb Baden-Württembergs ein gemeinsamer Termin gefunden werden soll, müssen wir noch um ein wenig Geduld bitten. Vorgesehen ist ein Termin zwischen dem 6. und 27. Juni 2020.“
Entscheidung über den Spielmodus 2020/21 erfolgt später
Offen bleiben muss zunächst noch, in welchem Spielmodus die Saison 2020/21 ausgetragen wird. Selbstverständlich bleibt es unser Ziel, die Meisterschaftsrunden in der kommenden Saison im gewohnten Rahmen mit Hin- und Rückspielen unter Zuschauerbeteiligung auszutragen. Daran werden wir alles setzen. Nachdem aber die weiteren Entwicklungen nicht absehbar sind, müssen wir uns vorbehalten, auch insoweit noch Änderungen durch den Beirat auf Vorschlag des Verbandsspielausschluss zu beschließen und ggf. auch kurzfristig zu reagieren.